Carola BrinkmannRechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Anwaltskanzlei Brinkmann
Anwaltsgebühren
Für ein erstes Beratungsgespräch bei mir richtet sich die Gebühr nach der Zeitdauer und beträgt für eine volle Stunde 60 € zuzüglich MwSt . Bei einer geringeren bzw. längeren Zeitdauer vermindert bzw. erhöht sich die Gebühr entsprechend. Die Mindestgebühr beträgt 20 € zuzüglich MwSt. Die Gebühren für außergerichtlichen Schriftverkehr sowie für ein Gerichtsverfahren richten sich nach dem Geschäftswert. Dieser ist maßgeblich für die Gebühren nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Das RVG (Textausgabe mit Tabellen) ist im Internet unter www.brak.deabrufbar. Ich gebe Ihnen hierzu auch gerne Auskunft. Bei z.B. Vermögensstreitigkeiten richtet sich der Geschäftswert nach der Höhe des Betrages, der geltend gemacht wird, daher ergeben sich je nach Höhe unterschiedliche Gebühren. Bei Streitigkeiten wegen Sorge- und Umgangsrechts empfehle ich immer, vor einer gerichtlichen Geltend-machung die Hilfe des Jugendamtes oder der Erziehungsberatungsstelle in Anspruch zu nehmen, da hier oftmals eine Einigung der Eltern erzielt werden kann. In vielen Fällen kommt die Gewährung von Beratungshilfe (für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit) sowie Verfahrenskostenhilfe (für ein gerichtliches Verfahren) in Betracht.